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Fragen zur Rente wegen Depressionen

11 Antworten [Letzter Beitrag]
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Don Limpio
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Spanien
Beigetreten: 07.01.2010

Hallo Ihr Lieben,

ich überlege immer öfter wegen meiner Depressionen in Rente zu gehen.
Es wird einfach immer schlimmer und wenn ich täglich ins Büro müsste wäre ich schon längst dauerhaft krank geschrieben.
So kann ich mir immer noch zwischen durch Auszeiten gönnen.

Kennt sich jemand damit aus?

Vielleicht auch mit meiner Situation da ich im EU-Ausland (Spanien) lebe?


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sibbdat
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In Rente gehen

Hallo Don Limpio, wie das mit der Rente im Ausland ist, weiß ich zwar nicht. Aber du kannst dich doch auf jeden Fall erstmal formlos bei der Rentenversicherung erkundigen.Erzähl ihnen von deiner Situation. Die können dir dann auch ganz genau sagen, welche Unterlagen sie von dir brauchen. Und sie können dir auch das richtige Antragsformular geben. Du wirst sicher schriftlich und punktuell nachweisen müssen, wieviel Jahre du wo gearbeitet hast. Wichtig ist dabei eben der lückenlose!!! Bericht. Dazu gehören auch die Angaben. in denen du nicht hearbeitet hast. Also Krankheitszeiten oder andere Ausfallzeiten. Und wichtig ist natürlich, das du alles schriftlich!!! einreichst.Hilfreich ist es auch, wenn du einen Arzt an deiner Seite hast, der mit dir die Rente befürwortet. In der Regel wirst du während des Antragsverfahrens auch einem unabhängigen Gutachter vorgestellt. Zumindestens ist es in Deutschland so.Also am besten schonmal diesbezüglich alle Unterlagen hervorkramen. Ich weiß nicht, wie es bei euch ist. aber hier in Deutschland ist es so, das man grundsätzlich erstmal auf Zeit berentet wird. Zum Beispiel 2 oder 3 Jahre. Das kann Bedarf auch einige Male wiederholt werden. Sie wollen dann sehen, ob man eventuell wieder arbeitsfähig wird.Aber wenn wirklich keine Aussicht auf Rückkehr auf den Arbeitsmarkt besteht, wird die Rente auf  Dauer bewilligt.Ich hoffe, das ich dir damit schon mal ein bißchen helfen konnte. LG

Sibbdat 

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bär
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Klinik.

Lieber Don,

leider habe ich im Moment keine brauchbaren Infos für

Menschen mit Depression und Rente. Als "Beamter" ist bei

uns immer alles anders.

Aber wäre es nicht eine Überlegung Wert, vor einem so

grossen Schritt, mal in eine Klinik zu gehen? Mir hat das

immer ganz arg viel geholfen, und mir doch neue Perspektiven

gegeben.

viele liebe Grüsse, und passe bitte gut auf dich auf,

hund und bär.

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Don Limpio
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Erstmal Danke für Eure

Erstmal Danke für Eure Antworten.
Ich werde mal bei der RV anfragen.


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sibbdat
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Ja, da hat Bär allerdings Recht

Und wenn es dir danach dann doch nicht ausreichend besser gehen sollte, hast du auch viel bessere Chancen, den Antrag von dort aus zu stellen. Und ich möchte auch nochmal darauf hinweisen, das bei Leuten, die das Rentenalter noch nicht erreicht haben, immer erst befristet berentet wird. Auch das wäre eine Möglichkeit. Dann hättest du eine gewisse Auszeit. Und sollte es dir danach besser gehen, könntest du auch wieder zurück ins Arbeitsleben. Dann vielleicht mit reduzierter Stundenzahl. Lieber Don, ich spreche  dir von ganzen Herzen zu, das du in deinen Tiefen nicht alleine bist. Denn Jesus ist da.Sicher nicht vom Gefühl her, aber von der Realität her. Und auch für deine liebe Frau ganz viel Kraft. LG

Sibbdat 

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Don Limpio
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Ihr seid gut ich bin

Ihr seid gut ich bin selbstständig und in Spanien versichert.
So etwas wie eine deutsche Klinik gibt es hier nicht...

Verringerte Stundenzahl geht auch nicht. Ich habe eine eigene Firma.

Meine Frage bezog sich eigentlich auch auf die Rente.

Danke nochmals!


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sibbdat
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Sorry, war nicht so gemeint

Das wußte ich nicht,  entschuldige bitte.

Sibbdat 

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Don Limpio
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Schon gut

Schon gut


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Malinda
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Hallo Don, hier wird Dir

Hallo Don,

hier wird Dir vielleicht geholfen:

http://www.ihre-vorsorge.de/forum.html?tx_mmforum_pi1[action]=list_topic&tx_mmforum_pi1[fid]=5

Ich kann Dir nur sagen, welche Formulare Du ausfüllen mußt:
R 100
R210
R810
Viele Grüße
Malinda

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Malinda
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Formulare für



Formulare für Rentenantrag

R100 = Antrag auf Versichertenrente

R210 = Anlage zur Feststellung der Erwerbsminderung

R810 = Meldung zur Krankenversicherung der Rentner

 

 

Einzureichende Unterlagen:

 

Bescheid und Ausweis Versorgungsamt (Schwerbehindertenausweis)

 

Geburtsurkunde
Bankverbindung (IBAN/BIC)
den letzten Versicherungsverlauf der RV
ID- Nr. vom Finanzamt
aktuelle medizinische Unterlagen der behandelnden Ärzte
evtl. Schwerbehindertenausweis
Lebenslauf (beruflich stichpunktartig)
----------------------------------------------------------------------------------------

 

Bei Deutsche Rentenversicherung:

 

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/de/Navigation/_home_node.html

 

auf Rente ,dann „Formulare und Publikationen “, Formulare “, Rente : Komplettpaket Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit einschließlich Krankenversicherung der Rentner

Dieses Paket enthält alle gegebenenfalls notwendigen Antragsvordrucke für einen Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung (früher Berufs- beziehungsweise Erwerbsunfähigkeit).

Mehr Information zum Thema: "Komplettpaket Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit einschließlich Krankenversicherung der Rentner"

 

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Malinda
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Habe was gefunden: Rente ins

Habe was gefunden:

Rente ins Ausland

Die Deutsche Rentenversicherung ist als Verbindungsstelle ins Ausland Ansprechpartner, wenn Sie:

  • als ausländische Staatsangehörige beziehungsweise ausländischer Staatsangehöriger außerhalb der Bundesrepublik Deutschland wohnen,
  • als ausländische Staatsangehörige beziehungsweise ausländischer Staatsangehöriger in der Bundesrepublik Deutschland wohnen und auch ausländische Versicherungszeiten zurückgelegt haben,
  • als deutsche Staatsangehörige beziehungsweise deutscher Staatsangehöriger im Ausland wohnen,
  • deutsche Staatsangehörige beziehungsweise deutscher Staatsangehöriger sind und ausländische Versicherungszeiten zurückgelegt haben.

http://www.ihre-vorsorge.de/rente/rente-ins-ausland.html

Spanien

Ansprechpartner für Spanien: Hier finden Sie die Rentenversicherungsträger, die als Ansprechpartner für alle Fragen zur Rentenversicherung im Zusammenhang mit Spanien zur Verfügung stehen.
http://www.ihre-vorsorge.de/rente/rente-ins-ausland/europa-spanien.html
------------------

Wer hat Anspruch und wer ist zuständig?

Wird die Rente ins Ausland gezahlt, muss man nur selten mit Einbußen rechnen.

Die Deutsche Rentenversicherung finanziert aus deutschen Beitragszeiten Renten im Ausland

  • an deutsche Staatsbürger zu 100 Prozent,
  • an Ausländer der der Europäischen Union zu 100 Prozent,
  • an Ausländer aus Staaten, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht, zu 100 Prozent,
  • an sonstige ausländische Staatsangehörige nur zu 70 Prozent.

Einschränkungen:
Die Deutsche Rentenversicherung finanziert im Ausland nicht

  • Reha-Leistungen,
  • Zuschuss zur Krankenversicherung von Rentnern,
  • Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsminderungsrenten, die wegen der Arbeitsmarktlage in Deutschland gezahlt werden,
  • Renten aus Beschäftigungszeiten nach dem Fremdrentengesetz - die zum Beispiel ein Spätaussiedler für seine Arbeitszeit in Russland gutgeschrieben bekam,
  • Renten aus Beitragszeiten außerhalb des Bundesgebiets (außer: der Rentner ist Deutscher oder Staatsangehöriger der Europäischen Union und vor dem 19. Mai 1950 geboren und vor dem 19. Mai 1990 aus Deutschland ausgewandert).

http://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=144